Praxis für Naturheilkunde
Krankenkasse
Abrechnung über Zusatzversicherung
Falls Sie eine Zusatzversicherung (Alternativmedizin / Komplementärmedizin) haben, können Sie bei gewissen Krankenkassen die Behandlungskosten teilweise rückerstatten lassen. Bitte beachten Sie, dass jeder Leistungserbringer / Krankenkasse andere Auflagen hat.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer ersten Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob Ihnen die Kosten für die jeweilige Methode rückvergütet werden.
Bei Unfällen müssen Sie Ihre Unfallversicherung bezüglich der Kostenbeteiligung anfragen.
Es ist Sache des Klienten dies vorher detailliert abzuklären.
Die Therapeutin übernimmt keine Haftung.
Verordnung Physiotherapie
Bitte beachten Sie, dass Verordnungen für Physiotherapie bei uns NUR über die Zusatzversicherung, anstatt wie üblich, über die Grundversicherung abgerechnet werden können.
Klären Sie die Kostenbeteiligung mit Ihrem Leistungserbringer ab.
Dies gilt ebenfalls für Verordnungen nach einem Unfall.
Je nach Franchise kann eine Abrechnung über die Zusatzversicherung günstiger sein, als über die Grundversicherung:
Falls Sie eine hohe Franchise haben und im laufenden Jahr diese noch nicht erreicht haben, kann sich eine Behandlung über die Zusatzversicherung lohnen. Bitte beachten Sie, dass dies jedoch abhängt, wie viele Arztkosten sowie alternativmedizinische Behandlungen Sie bereits in diesem Jahr hatten. Zusätzlich muss abgeklärt werden, wie viel und wie hoch Ihre Zusatzversicherung ist.
Lassen Sie sich sich durch Ihre Krankenkasse / Leistungserbringer persönlich beraten.
Praxis für Naturheilkunde
Visp & Zermatt
Jessica Schwab
Naturheilpraktikerin mit Eidg. Diplom in Trad. Europ. Naturheilkunde TEN
Dipl. Berufsmasseurin
Dipl. Hypnosetherapeutin
Sägematte 1, 3930 Visp
Schluhmattstrasse 31, 3920 Zermatt
© Copyright by Praxis für Naturheilkunde, Jessica Schwab All Rights Reserved