Krankenkasse



Abrechnung über Zusatzversicherung


Falls Sie eine Zusatzversicherung (Alternativmedizin / Komplementärmedizin) bei Ihrer Krankenkasse haben werden 70 - 90% der Behandlungskosten übernommen. Die meisten Krankenkassen haben jedoch ein jährliches Limit.


Da der Anteil der Kostenübernahme bei jeder Krankenkasse unterschiedlich ist, informieren Sie sich vorgängig bei Ihrem Leistungserbringer.


Bitte beachten Sie, dass gewisse Krankenkassen eine ärztliche Überweisung verlangen.


Es liegt in der Verantwortung des Patientin dies vorher detailliert abzuklären.


Die Therapeutin übernimmt keine Haftung.


Die Rechnungen werden jeweils dem Patienten gesendet und müssen direkt dem Therapeuten bezahlt werden. Der Rückforderungsbeleg kann anschliessend der Krankenkasse zur Rückvergütung eingesendet werden.


Rezepte können zusammen mit der Quittung der Apotheke ebenfalls der Krankenkasse eingesendet werden. Gewisse naturheilkundliche Mischungen & Präparate werden teilweise rückvergütet.


Ärztliche Verordnung für Physiotherapie

Bei einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie müssen Sie in eine Physiotherapiepraxis gehen, da diese Behandlungen bei der Krankenkasse über die Grundversicherung abgerechnet werden.


Meine Behandlungen werden NUR über die Zusatzversicherung abgerechnet.


Je nach Beschwerdebild können Sie jedoch gerne in meiner Praxis eine manuelle wie auch naturheilkundliche Therapie buchen.


Informieren Sie sich vorgängig bei Ihrem Arzt wie auch bei Ihrer Krankenkasse.



Praxis für Naturheilkunde

Visp & Zermatt


Jessica Schwab


Naturheilpraktikerin mit Eidg. Diplom in Trad. Europ. Naturheilkunde TEN

Dipl. Berufsmasseurin

Dipl. Hypnosetherapeutin


Sägematte 1, 3930 Visp

Schluhmattstrasse 31, 3920 Zermatt


Termine Zermatt

Termine Visp


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