Praxis für Naturheilkunde
Krankenkasse
Abrechnung über Zusatzversicherung
Falls Sie eine Zusatzversicherung (Alternativmedizin / Komplementärmedizin) bei Ihrer Krankenkasse haben werden 70 - 90% der Behandlungskosten übernommen. Die meisten Krankenkassen haben jedoch ein jährliches Limit.
Da der Anteil der Kostenübernahme bei jeder Krankenkasse unterschiedlich ist, informieren Sie sich vorgängig bei Ihrem Leistungserbringer.
Bitte beachten Sie, dass gewisse Krankenkassen eine ärztliche Überweisung verlangen.
Es liegt in der Verantwortung des Patientin dies vorher detailliert abzuklären.
Die Therapeutin übernimmt keine Haftung.
Die Rechnungen werden jeweils dem Patienten gesendet und müssen direkt dem Therapeuten bezahlt werden. Der Rückforderungsbeleg kann anschliessend der Krankenkasse zur Rückvergütung eingesendet werden.
Rezepte können zusammen mit der Quittung der Apotheke ebenfalls der Krankenkasse eingesendet werden. Gewisse naturheilkundliche Mischungen & Präparate werden teilweise rückvergütet.
Bei einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie müssen Sie in eine Physiotherapiepraxis gehen, da diese Behandlungen bei der Krankenkasse über die Grundversicherung abgerechnet werden.
Meine Behandlungen werden NUR über die Zusatzversicherung abgerechnet.
Je nach Beschwerdebild können Sie jedoch gerne in meiner Praxis eine manuelle wie auch naturheilkundliche Therapie buchen.
Informieren Sie sich vorgängig bei Ihrem Arzt wie auch bei Ihrer Krankenkasse.
Praxis für Naturheilkunde
Visp & Zermatt
Jessica Schwab
Naturheilpraktikerin mit Eidg. Diplom in Trad. Europ. Naturheilkunde TEN
Dipl. Berufsmasseurin
Dipl. Hypnosetherapeutin
Sägematte 1, 3930 Visp
Schluhmattstrasse 31, 3920 Zermatt
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